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Allgemeine Reisebedingungen der Fortuna Reisen AG für Veranstalter

 

1. Angebot, Auftrag, Bestätigung
Fortuna Reisen AG bietet Ihnen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Reiseleistungen, wie in unserem Katalog ersichtlich, in eigener Verantwortung an. Ihr Auftrag kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg erteilt werden. Sie haben ein Rücktrittsrecht, falls Fortuna Reisen AG bei Katalogreisen ohne Sonderwünsche nicht innerhalb von 14 Tagen, bei allen sonstigen Reisen nicht innerhalb von 30 Tagen die Auftragsannahme schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg bestätigt. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Er wird mit Eingang bei Fortuna Reisen AG wirksam. Ziffer 6 dieser Vertragsbedingungen findet auf vorstehenden Rücktritt keine Anwendung.

2. Zahlung
Bei der Bestätigung durch Fortuna Reisen AG wird der Reisepreis nach Massgabe der untenstehenden Ziffer 10 mitgeteilt. Die Zahlung muss spätestens 14 Tage vor Reisebeginn bei Fortuna Reisen AG eingegangen sein. Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles steht es Fortuna Reisen AG frei, vorab die Reiseunterlagen gegen Nachnahme zu versenden oder den Rücktritt gemäss Ziffer 7 dieser Vertragsbedingungen zu erklären. Zahlungen können auf folgendes Konto vorgenommen werden: Credit Suisse, IBAN: CH3204835065656592000, BIC: CRESCHZZ80A. Bei allen Zahlungen bitte unbedingt das Reiseziel, das Reisedatum, die Kundennummer und die Vorgangsnummer angeben.

3. Pflichten von Fortuna Reisen AG
Fortuna Reisen AG verpflichtet sich, die Reise zu organisieren und die Rechte und Interessen des Kunden bei Vorbereitung der Durchführung und der Abwicklung zu wahren. Fortuna Reisen AG haftet für die Richtigkeit eigener Prospekte sowie für eine gewissenhafte Reisevorbereitung. Fortuna Reisen AG ist nicht Reiseveranstalter.

4. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, seinerseits das Erforderliche zu tun, um die vertragsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Reise zu ermöglichen. Verletzt der Kunde diese Pflichten, so ist er der Fortuna Reisen AG gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Ebenso hat er ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters oder der Person, derer er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.

5. Endgültige Teilnehmermeldung
Die endgültige Teilnehmermeldung muss spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt bei uns vorliegen. In der Reisebestätigung können andere Fristen genannt werden. Gleichzeitig benötigen wir eine Zimmerliste, aus der die Aufteilung der Doppel-, Einzel-, bzw. Mehrbettzimmer hervorgeht. Soweit aus der Nichtbeachtung der Fristen zusätzliche Kosten entstehen, trägt diese der Kunde. Für sonstige Nachteile aus der Nichtbeachtung der Frist ist die Haftung der Fortuna Reisen AG ausgeschlossen.

6. Rücktritt bzw. Kündigung des Kunden
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann Fortuna Reisen AG folgende Pauschalentschädigung verlangen:

– Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn: kostenfrei, es sei denn, eine abweichende Regelung wurde vereinbart

– Rücktritt bis 22 Tage vor Reiseantritt: 15 % des Gesamtreisepreises

– Rücktritt bis 15 Tage vor Reiseantritt: 35 % des Gesamtreisepreises

– Rücktritt bis 8 Tage vor Reiseantritt: 60 % des Gesamtreisepreises

– Rücktritt bis 3 Tage vor Reiseantritt: 80 % des Gesamtreisepreises

– ab 2 Tage vorher oder bei Nichtantritt: 90 % des Gesamtreisepreises

In jedem Fall hat der Kunde der Fortuna Reisen AG seinen Rücktritt schriftlich mitzuteilen. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Abmeldung in unserem Büro. Die Fortuna Reisen AG behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit die Fortuna Reisen AG nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die Fortuna Reisen AG verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

7. Kündigung des Vertrages durch die Fortuna Reisen AG
Vor Reisebeginn kann Fortuna Reisen AG von dem Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde sich mit Zahlungen in Verzug befindet. Ein Rücktritt der Fortuna Reisen AG ist auch dann möglich, wenn sich der Kunde mit Zahlungen aus weiteren Verträgen in Verzug befindet. Die Entschädigungsansprüche der Fortuna Reisen AG richten sich in jedem Fall nach Ziffer 6.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien oder Naturkatastrophen erheblich erschwert oder beeinträchtigt, so können sowohl Fortuna Reisen AG als auch der Kunde vor Reisebeginn von dem Vertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn für die Durchführung der Reise bestimmte Voraussetzungen, die außerhalb des Einflusses von Fortuna Reisen AG liegen (z.B. währungspolitische Maßnahmen). In diesem Fall kann Fortuna Reisen AG entsprechend den vorgenannten Bedingungen oder eine nach Umständen angemessene Entschädigung für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen verlangen.

9. Gewährleistungen
Im Rahmen der Schadenminderungspflicht ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich den Vertreter der Fortuna Reisen AG und, soweit ein solcher nicht anwesend ist, Fortuna Reisen AG direkt von der Beanstandung in Kenntnis zu setzen. Gleichfalls sind Beanstandungen beim Leistungsträger vorzutragen. Dieser Schritt sowie die grösstmögliche Geringhaltung eines eventuell entstehenden Schadens gelten im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht als zumutbar. Die Vertreter oder Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Sie dürfen lediglich bestätigen, dass sie ihre Beanstandung vorgetragen haben. Voraussetzung für jegliche Ansprüche der Fortuna Reisen AG gegenüber ist ausserdem, dass Sie innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem vereinbarten Rückkehrdatum Ihre Ansprüche schriftlich bei Fortuna Reisen AG geltend machen. Schadensersatzansprüche aus nichtvertraglichen Rechtsgründen sind ausgeschlossen. Die Haftung der Fortuna Reisen AG ist auf die Höhe des Reisepreises beschränkt. 6 Monate nach dem vereinbarten Rückkehrdatum verjähren sämtliche Ansprüche, die Ihnen im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung der Reise gegenüber Fortuna Reisen AG zustehen könnten. Gewährleistungsansprüche bei Naturkatastrophen, Epidemien, Streiks und Ereignissen ähnlicher Arten sind ausgeschlossen. Entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

10. Sonstiges
Alle Preise sind, sofern nicht ausdrücklich anders genannt, Nettopreise und verstehen sich bei einer Beteiligung von 20 Personen. Ab 20 zahlende Personen gewähren wir einen Freiplatz, ab 40 zahlende Personen zwei Freiplätze, soweit keine anderslautende Freiplatzregelung in der Bestätigung enthalten ist. Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Auskünfte aller Art erfolgt nach bestem Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Das postalische Risiko liegt beim Kunden. Alle Angaben des Prospektes beziehen sich auf den Stand bei Drucklegung (Juli 2015). Durch unvorhergesehene Ereignisse, zum Beispiel Wechselkursänderungen, Mehrwertsteueränderungen usw., erforderlich werdende Preiserhöhungen muss sich Fortuna Reisen AG vorbehalten. Berichtigungen bei Druck- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertragsbindungen zur Folge, vielmehr sind unwirksame Einzelbestimmungen durch vertrags- und gesetzeskonforme Auslegung zu ergänzen.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Vollkaufleuten ausschliesslich der Sitz der Firma.

Fortuna Reisen AG
Haselmatte 10 b, CH-6210 Sursee


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